1850 1902 1906 1909 1913 1938/39 1961 2011
Die Entwicklung Berlins Beginn der Planung Meyers Plan Die Eröffnung Friedhofsbahn Umbettung DDR - Zeit Heute

1961 - Die DDR Zeit und ihr Erbe

line_s

Durch die politische Teilung und den Mauerbau im Jahre 1961 verlor der Friedhof seine ursprüngliche Funktion als Zentralfriedhof, da er von seinem ursprünglichen Einzugsgebiet abgeschnitten wurde.

Das Areal, das plötzlich im Grenzgebiet lag, konnte von Westdeutschen größtenteils nur noch mit Sondergenehmigung oder gar nicht betreten werden.

Die S – Bahnverbindung wurde unterbrochen, die Strecke stillgelegt, die Gleisanlagen demontiert. Im Jahre 1976 wurde mit Abriß des Bahnhofsgebäudes der letzte Akt der Trennung vollzogen.

In den Folgejahren verfielen weite Teile der Infrastruktur, die Hochbauten und Grabmäler zusehends; durch Verwilderung sind weite Teile der einstigen Gartengestaltung nur noch rudimentär erhalten geblieben.

Nach der Wiedervereinigung erfolgten erste Maßnahmen, den Friedhof in seiner Struktur zu sichern. Die dafür seit 1991 erfolgten Investitionen durch die Ev. Kirche in Berlin- Brandenburg waren, aufgrund des Zustandes und der Größe des Areals, erheblich.

Die in den folgenden Jahren aufgekommene Legende vom "Dornröschenschlaf" des Südwestkirchhofs ist falsch. Der Friedhof war während der politischen Teilung vom Westteil abgeschirmt, nicht aber geschlossen. Der übliche Friedhofsbetrieb hat über die gesamte DDR Zeit hinweg stattgefunden.

Die Maßnahmen in einer Größenordnung von etwa 5 Mio. Euro erstreckten sich jedoch vorrangig auf die dringend notwendige Bau- und Verkehrsicherung, die Gewährleistung des Bestattungsbetriebes sowie auf infrastrukturelle (Teil- ) Bereiche, einschließlich unbedingt erforderlicher Notsicherungsmaßnahmen an der auch aus architektonischer Sicht bedeutenden Kapelle, die bis 1909 im Stil norwegischer Stabkirchen errichtet wurde.

Die in der Vergangenheit mit Hilfe der zuständigen Denkmalschutzbehörde durchgeführten Restaurierungsarbeiten auf dem etwa 150 Hektar großen Areal waren haushaltsbedingt auf einzelne Bauwerke und Grabanlagen beschränkt.

Durch die stark angespannte Haushaltslage des kirchlichen Trägers konnten weitergehende Maßnahmen zur Sicherung der in ihrem Bestand gefährdeten denkmalrelevanten Gesamtstruktur bisher nicht verwirklicht werden; die herrschenden Rahmenbedingungen lassen dies mittel- und langfristig kaum zu.